Wahlarzt und Kassenarzt für SVS und KUF
Wahlarzt – was bedeutet das für Sie?
Als Wahlarzt kann – und will – ich mir für Ihre Gesundheit ausreichend Zeit nehmen. Im Unterschied zur Kassenpraxis stehen mir pro Patient deutlich mehr Zeitfenster zur Verfügung. So kann ich individuell und umfassend auf Ihre Anliegen eingehen. Durch eine gezielte Termingestaltung lassen sich außerdem Wartezeiten auf ein Minimum reduzieren.
Kosten und Rückerstattung
Eine direkte Verrechnung mit der Krankenkasse ist – mit Ausnahme der SVS und der KUF – leider nicht möglich. Nach der Behandlung erhalten Sie von uns eine detaillierte Honorarnote. Diese reichen wir auf Wunsch gerne für Sie bei Ihrer Krankenkasse ein (alternativ können Sie das auch selbst übernehmen).
Je nach Krankenkasse werden in der Regel 50 bis 80 % der Kosten rückerstattet.
Zusatzversicherung
Falls Sie über eine private Zusatzversicherung („Privatversicherung“) verfügen, wird der verbleibende Selbstbehalt in den meisten Fällen vollständig übernommen.
